Das Deutsche Reinheitsgebot

Das deutsche Reinheitsgebot wurde vom bayrischen Herzog Wilhelm IV. am 23. April 1516 vor dem Landständetag – eine Zusammenkunft von Landadel und Ritterschaft – zu Ingolstadt verkündet und besagt, dass Bier ausschließlich aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden darf.

Da zu jener Zeit noch viel gepanscht und mit allerlei Kräutern und Gewürzen experimentiert wurde, führte dieses Gebot wieder zu einem Anstieg der Bierqualität. Gleichwohl hatte der Herzog den Schutz der Biertrinker vor verfälschtem Bier zunächst nicht im Sinn. In Wirklichkeit ging es ihm darum, den bayrischen Gerstenbauern einen krisensicheren Absatzmarkt und den knappen Weizen lediglich für die Brotherstellung zu sichern.

Das Deutsche Rheinheitsgebot – Ein Qualitätsmerkmal

Egal warum, seit dieser Zeit steht das Reinheitsgebot für absolute Bierreinheit und ist gerade heute die zeitgemäße Antwort auf die Furcht des Verbrauchers vor chemischen Zusatzstoffen und Konservierungsmitteln. Es ist schlicht ein herausragendes Qualitätsmerkmal und ein Maßstab, den alle deutschen Brauer, namentlich die Privatbrauerei Gaffel Becker & Co., aus Überzeugung akzeptieren und der inzwischen weltweit Anerkennung gefunden hat.

Das Reinheitsgebot bildet noch heute die Grundlage für das geltende Biersteuergesetz (vorläufiges Biergesetz vom 27.7.1993). Es bestimmt, dass „zur Bereitung von untergärigem Bier nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden darf“. Hefe kannte man anno 1516 als Rohstoff noch nicht. Man verließ sich seiner Zeit auf die „luftigen“ natürlichen Gärungsprozesse. Zudem gilt die absolute Einschränkung auf Gerstenmalz nur für untergärige Biere. Für obergärige Biere wie z. B. das Kölsch sind auch Malze aus Weizen oder Roggen zugelassen. Ihr Gaffel Kölsch wird im übrigen nach klassischer Rezeptur mit Gerstenmalz gebraut.

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