AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Privatbrauerei Gaffel Becker & Co. OHG

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Privatbrauerei Gaffel Becker & Co. – nachstehend „Brauerei“ genannt – und ihren Geschäftspartnern – nachstehend „Kunde“ genannt–, soweit keine anderslautende schriftliche Individualvereinbarung vorliegt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn diese der Brauerei bekannt sind. Kunde im Sinne dieser Bedingungen sind Unternehmer i. S. d. § 14 BGB.

2. Lieferung
Umfang und Inhalt der geschuldeten Lieferung sowie Lieferfristen ergeben sich aus den in der Auftragsbestätigung der Brauerei zusammengefassten Absprachen mit dem Kunden. Wird im Einzelfall keine Auftragsbestätigung erteilt, liefert die Brauerei gemäß ihrer Toureneinteilung. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, diese sind für den Kunden unzumutbar. Jede Teillieferung gilt hinsichtlich der Zahlung, der Abnahme, des Annahmeverzugs sowie der Geltendmachung einer Gewährleistung als selbständige Lieferung. Der mit der Belieferung zu Beauftragende wird durch die Brauerei bestimmt. Holt der Kunde die Ware selbst oder mittels Dritter ab, obliegt ihm die beförderungssichere Verladung unter Berücksichtigung der jeweils gültigen und anerkannten Regeln über die Ladungssicherung.

3. Qualität
Die Brauerei wird ihre Produkte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften in einwandfreier Qualität herstellen und liefern. Die Produkte der Brauerei sind seitens des Kunden frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt zu lagern und/oder zu befördern.

4. Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen unverzüglich zu untersuchen und, wenn sich bei der Untersuchung ein Mangel zeigt, etwaige Mängelrügen der Brauerei gegenüber unverzüglich geltend zu machen. Eine Rügefrist von fünf Arbeitstagen gilt als rechtzeitig. Vorstehende Regelung gilt auch für Zuviel- und Zuwenig-Lieferungen sowie für etwaige Falsch-Lieferungen. Kommt der Kunde vorstehenden Verpflichtungen nicht nach, ist die Haftung der Brauerei wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Im Falle eines Mangels ist die Brauerei berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist mangelfreie Ware zu liefern. Werden die Produkte seitens des Kunden oder von Dritten nach der Lieferung nicht – wie vorgesehen – frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert oder befördert, haftet die Brauerei für die sich hieraus ergebenden Mängel nicht.

5. Haftung
Im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung haftet die Brauerei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt bei jeder schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Brauerei haftet auch, sofern schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche Pflicht, auf deren Erfüllung der Kunde zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Brauerei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist sowie im Falle einer durch einen schuldhaft verursachten Mangel entstandenen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Brauerei ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

6. Zahlung

6.1 Preise

Die Lieferung erfolgt zu den vereinbarten Abgabepreisen zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Hinzu kommen die jeweils gültigen Pfandbeträge für Leergut zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Falle als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam. Soweit zwischen Kunde und Brauerei verbindliche Verträge zu den vor der Preisänderung geltenden Preisen abgeschlossen wurden, werden diese zu den vereinbarten Preisen erfüllt.

6.2 Fälligkeit
Die Forderungen aus Lieferungen sind nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug fällig.

6.3 Abrechnungsbestätigung
Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Anderenfalls gelten diese als genehmigt, wenn die Brauerei den Kunden mit dem Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

6.4 Verzug
Bei Zahlungsverzug ist die Brauerei berechtigt, einen Verzugsschaden in Höhe von 8 % über dem festgesetzten Basiszinssatz geltend zu machen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleiben vorbehalten. Ein Zahlungsverzug berechtigt die Brauerei, noch offenstehende Rechnungen sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen.

6.5 Aufrechnung/Zurückbehaltung

Der Kunde kann gegen die Ansprüche der Brauerei nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

6.6 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den gelieferten Waren behält sich die Brauerei bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher bis zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung bestehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu diesem Zeitpunkt zulasten des Kunden ergebenden Saldos aus einem Kontokorrentverhältnis vor. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur in der im Betrieb des Kunden üblichen Weise erfolgen. Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritter übereignet werden. Die Forderung des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde hiermit im Voraus an die Brauerei ab. Die Brauerei nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Kunde wird von der Brauerei hiermit widerruflich ermächtigt, die an die Brauerei abgetretenen Forderungen in eigenem Namen und für eigene Rechnung einzuziehen. Wird diese Ermächtigung durch die Brauerei widerrufen, ist die Brauerei berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. Sofern die der Brauerei zustehenden Sicherheiten den realisierbaren Wert ihrer Forderung um mehr als 20 % übersteigen, ist die Brauerei verpflichtet, auf Verlangen des Kunden die entsprechenden Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Brauerei.

7. Leergut
Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmenkennzeichnung, -beschriftung oder -etikettierung versehene Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränke-Container, Paletten, Kohlensäureflaschen) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei. Der Kunde ist zur Rückgabe des Leergutes in einem ordnungsgemäßen Zustand und nach Produktsorten sortiert verpflichtet. Flaschenleergut wird nur dann zurückgenommen, wenn es sich in Kästen befindet. Die Brauerei ist nicht verpflichtet, mehr Leergut zurückzunehmen als der jeweilige Leergutschuldsaldo des Kunden ausweist. Für nicht oder nicht ordnungsgemäß zurückgegebenes Leergut ist Schadenersatz zu leisten, wobei das eingezahlte Pfandgeldguthaben angerechnet wird. Die von der Brauerei dem Kunden zugestellten Leergutauszüge gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Auszüge schriftlich Einwendungen erhebt und die Brauerei den Kunden mit dem Zugang der Leergutauszüge auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

8. Sonstiges

8.1 Datenverarbeitung
Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.

8.2 Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen der Brauerei und für alle Zahlungs- und sonstigen Vertragsverpflichtungen des Kunden ist der Geschäftssitz der Brauerei.

8.3 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Kaufleute ist Köln. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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